30.11.2022: Nachhaltigkeitsgerichtstag

30.11.2022: Nachhaltigkeitsgerichtstag

Gesetze für die sozialökologische Transformation am Beispiel Klimaschutz

 

Wie lässt sich Nachhaltigkeit in der Verfassung verankern? Was kann von Beispielen wie dem „Recht der Natur“ und Gesetzen für den Klimaschutz gelernt werden? Was bedeuten die schon vorhandenen verfassungsrelevanten Urteile für die Gesetzgebung sowie die Umsetzung Nachhaltiger Entwicklung? Die Zeit drängt – deshalb ist der rechtliche Rahmen entscheidend für eine erfolgreiche sozial-ökologische Transformation. Der Nachhaltigkeitsgerichtstag geht mit Expert*innen aus dem juristischen Bereich, der Nachhaltigkeitswissenschaften sowie Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft den genannten Fragestellungen nach und erarbeitet Empfehlungen für die Politik. Mehrere Nationalstaaten weltweit haben inzwischen Naturrechte in ihre Verfassungen aufgenommen, einzelne Bundesländer haben das Grundprinzip der Nachhaltigkeit in der Landesverfassung verankert. Wäre ein solcher Paradigmenwechsel auch in Deutschland und NRW denkbar?

Im Fokus stehen dabei auch die Auswirkungen von Naturschutzgesetzen auf lokale und subnationale Behörden und Entscheidungsträger*innen in Bezug auf Planung, Governance, Management und Überwachungsmechanismen. Weiterhin beschäftigen wir uns mit den Zukunftsherausforderungen, die sich unter den Zielsetzungen der Nachhaltigkeit an das Umweltrecht stellen und diskutieren über Weiterentwicklungspotentiale des Umweltrechts, um wirksamer zur Umsetzung dieser Ziele beizutragen. Welche wirkungsvollen und innovativen Ansätze umweltrechtlicher Steuerung gibt es schon, welche gilt es auszumachen?

30. November 2022 | 10:00 – 16:00 Uhr | digital

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